{"id":1105,"date":"2021-01-27T11:39:11","date_gmt":"2021-01-27T11:39:11","guid":{"rendered":"https:\/\/prd-beauty-media-solutions.pub.az-we.dglecom.net\/?page_id=1105"},"modified":"2026-02-10T11:08:46","modified_gmt":"2026-02-10T11:08:46","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.douglas-marketing-solutions.com\/de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div class=\"gb-container gb-container-01df9f7c\">\n\n<div class=\"wp-block-group\"><div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained\"><div class=\"gb-container gb-container-92eafd81\">\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">AGB<\/h1>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><br><strong><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der DOUGLAS Marketing Solutions GmbH f\u00fcr die Bereitstellung von Mediendienstleistungen und anderen Dienstleistungen (Stand: September 2024)<\/strong><\/strong><\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading headline h3\">1. Gegenstand und Geltungsbereich<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-2457c12a\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge zwischen der Douglas Marketing Solutions GmbH (\u201eDMS\u201c) und dem Kunden (\u201eWerbetreibender\u201c) \u00fcber Medienleistungen, Kampagnenmanagement, zielgerichtete Werbedienstleistungen und Beratungsleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Werbefl\u00e4chen auf Webseiten und andere Online-Medien von Unternehmen der Douglas-Gruppe und Dritter.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading headline h3\">2. Begriffsdefinitionen<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-50d747ac\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.1 \u201c<strong>Ad Impression<\/strong>\u201c bedeutet Sichtkontakte von Nutzern mit Online-Werbung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.2 \u201c<strong>ClickRate<\/strong>\u201c bezeichnet das Verh\u00e4ltnis von Ad Clicks zu Ad Impressions oder Page Impressions.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.3 \u201c<strong>CPC<\/strong>\u201c (Cost-per-Click) bezeichnet den vom Werbetreibenden zu zahlenden Preis f\u00fcr den Klick eines Nutzers auf ein Werbemedium.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.4 \u201c<strong>Douglas-Gruppe<\/strong>\u201c bezeichnet alle Unternehmen, die im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. AktG mit DMS verbunden sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.5 \u201c<strong>Externe Website oder andere externe Medien<\/strong>\u201c bedeutet Webseiten oder andere Online-Medien, die nicht von einem Unternehmen der Douglas-Gruppe betrieben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 \u201c<strong>Instore Screens<\/strong>\u201c bedeutet von Unternehmen der Douglas-Gruppe betriebene Werbemonitore in Douglas Filialen, \u00fcber die Werbemedien des Werbetreibenden ausgeliefert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.7 \u201c<strong>Medialeistungen<\/strong>\u201c bedeutet die von DMS zu erbringenden Dienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Medien wie Werbefl\u00e4chen auf Online-Medien, die Auslieferung von Werbemedien, Smart Sampling Services oder die Organisation von Produkttests.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.8 \u201c<strong>Online-Medien<\/strong>\u201c bedeutet alle Webseiten, Plattformen, Apps und andere Online-Medien, auf denen DMS unter dem Vertrag Mediendienstleistungen bereitstellen soll.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.9 \u201c<strong>Page Impressions<\/strong>\u201c bedeutet Besuche der Webseite, auf der Online-Werbung platziert ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.10 \u201c<strong>Plattform<\/strong>\u201c bedeutet eine von DMS betriebene Online-Webseite oder App, \u00fcber die Werbetreibende Vertr\u00e4ge \u00fcber Mediendienstleistungen buchen und verwalten k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.11 \u201c<strong>CPM<\/strong>\u201c (Cost-per-Mille) bedeutet den vom Werbetreibenden zu zahlenden Preis f\u00fcr Mediendienstleistungen, die 1.000 Benutzer \u00fcber Ad Impressions erreichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.12 \u201c<strong>Visits<\/strong>\u201c sind Besuche von Nutzern auf einem Online-Medium. \u201eUnique User\u201c hingegen sind spezifische Einzelbenutzer.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">2.13 \u201c<strong>Werbemedien<\/strong>\u201c bedeutet Inhalte wie Banner, Bewegtbildinhalte oder sonstige Werbemittel, die DMS auf Online-Medien sowie auf digitalen Werbefl\u00e4chen in den Filialen der Douglas-Gruppe ausliefert.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading headline h3\">3. Abschluss von Vertr\u00e4gen; Insertion Orders<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-462c4de8\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.1 Mediendienstleistungen werden auf Grundlage von Vertr\u00e4gen erbracht, in der Regel in Form von Insertion Orders oder \u00fcber die Plattform abgeschlossenen Vertr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.2 Au\u00dfer bei Vertr\u00e4gen, die \u00fcber die Plattform abgeschlossen werden, kommt ein Vertrag zwischen DMS und dem Werbetreibenden wie folgt zustande: Der Werbetreibende gibt \u2013 basierend auf einem unverbindlichen Vorschlag von DMS \u2013 ein Angebot in Form eines unterzeichneten Insertion Orders ab. DMS nimmt dieses Angebot an. Die Annahmeerkl\u00e4rung von DMS muss dem Werbetreibenden nicht zugehen. Vertr\u00e4ge mit DMS k\u00f6nnen gem\u00e4\u00df Ziffer 3.6 auch \u00fcber die Plattform geschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.3 Au\u00dfer f\u00fcr \u00fcber die Plattform abgeschlossene Vertr\u00e4ge bedarf der Abschluss eines Vertrages der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.4 Wenn der Werbetreibende eine Agentur ist, handelt die Agentur in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, d.\u202fh. nicht im Namen ihrer Kunden. Soweit der Vertrag nicht vorsieht, f\u00fcr welchen Werbetreibenden die Agentur die Mediendienstleistungen beschaffen m\u00f6chte, ist die Agentur verpflichtet, DMS vor Durchf\u00fchrung des Vertrages den Namen des Werbetreibenden mitzuteilen. Auf Verlangen von DMS ist die Agentur verpflichtet, ihren Auftrag unverz\u00fcglich nachzuweisen. Die Agentur ist nicht berechtigt, die Mediendienstleistungen von DMS f\u00fcr einen anderen als den vereinbarten Werbetreibenden oder den von der Agentur  benannten Werbetreibenden zu verwenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.5 Der Werbetreibende ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Werbetreibende, ausgenommen Agenturen (gem\u00e4\u00df Ziffer 3.4), sind nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Mediendienstleistungen f\u00fcr eigene oder fremde Zwecke zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6 Der Werbetreibende kann die Plattform wie folgt nutzen und Vertr\u00e4ge mit DMS \u00fcber Mediendienstleistungen abschlie\u00dfen und verwalten:<\/p>\n\n\n\n<p>3.6.1 Der Werbetreibende muss sich auf der Plattform registrieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.1.1 Wenn der Werbetreibende die Online-Registrierung beantragt, kann er die vom ihm bereitgestellten Daten bis zum Absenden des Registrierungsantrags durch Klicken auf die Schaltfl\u00e4che \u201eKonto erstellen\u201c (oder \u00e4hnlich) jederzeit korrigieren. DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen Registrierungsantrag anzunehmen oder abzulehnen, und ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Wenn DMS den Antrag annimmt, wird DMS ein Konto f\u00fcr den Werbetreibenden erstellen und den Werbetreibenden per E-Mail an die vom Werbetreibenden benannte E-Mail Adresse \u00fcber die Erstellung des Kontos informieren. Ein Vertrag zwischen dem Werbetreibenden und DMS \u00fcber die Nutzung der Plattform kommt mit Erhalt dieser E-Mail zustande. Diese E-Mail wird von DMS gespeichert, ist jedoch nicht mehr sichtbar und zug\u00e4nglich f\u00fcr den Werbetreibenden auf der Plattform.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.1.2 Der Werbetreibende ist verpflichtet, genaue, aktuelle und vollst\u00e4ndige Angaben in seinem Konto zu machen. Andernfalls sind der Zugang zur Plattform und der Vertragsabschluss \u00fcber diese m\u00f6glicherweise nicht m\u00f6glich oder DMS kann das Konto des Werbetreibenden k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.1.3 Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Anmeldedaten (Pins oder Passw\u00f6rter) seines Kontos geheim zu halten. Der Werbetreibende ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung seines Kontos zu gestatten. Sobald der Werbetreibende davon Kenntnis hat oder Grund zu der Annahme hat, dass ein Dritter Zugriff auf seine Anmeldedaten hat oder auf andere Weise Zugang zu seinem Konto erlangt oder erlangen k\u00f6nnte, ist der Werbetreibende verpflichtet, DMS dar\u00fcber unverz\u00fcglich zu informieren. DMS ist dann berechtigt, das Konto bis zur Kl\u00e4rung der Angelegenheit zu sperren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.1.4 Der Werbetreibende haftet gegen\u00fcber DMS f\u00fcr alle Aktionen, die unter Verwendung seines Kontos vorgenommen werden, einschlie\u00dflich Missbrauch, es sei denn, der Werbetreibende ist f\u00fcr diesen Missbrauch nicht verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.1.5 Sowohl der Werbetreibende als auch DMS k\u00f6nnen die Vereinbarung \u00fcber die Nutzung der Plattform mit einer Frist von einem Monat k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.2 Nach der Registrierung kann der Werbetreibende Vertr\u00e4ge \u00fcber Mediendienstleistungen wie folgt \u00fcber die Plattform abschlie\u00dfen:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.2.1 Um Mediendienstleistungen zu buchen, w\u00e4hlt der Werbetreibende die gew\u00fcnschten Mediendienstleistungen und gibt die f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Daten an. Wenn die ausgew\u00e4hlten Mediendienstleistungen verf\u00fcgbar sind, kann der Werbetreibende diese durch Klicken auf die Bestellschaltfl\u00e4che \u201eKampagne buchen\u201c, \u201eJetzt buchen\u201c, \u201eJetzt bestellen\u201c oder \u00e4hnlich buchen. Der Werbetreibende kann Eingabefehler w\u00e4hrend des Buchungsvorgangs erkennen und korrigieren, z.B. durch Nutzung von Navigationstasten zum Vor- und Zur\u00fcckbl\u00e4ttern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.2.2 Ein verbindlicher Vertrag \u00fcber Mediendienstleistungen kommt zwischen DMS und dem Werbetreibenden zustande, wenn dieser die Mediendienstleistungen durch Klicken auf die Bestellschaltfl\u00e4che bucht. Nach der Buchung sendet DMS dem Werbetreibenden eine E-Mail zur Best\u00e4tigung der Buchung und eine Rechnung zu.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.2.3 Au\u00dfer f\u00fcr Buchungen, die mittels eines Wallet-Guthabens bezahlt werden, gilt f\u00fcr Buchungen \u00fcber die Plattform eine Vorlaufzeit von zehn (10) Tagen vor dem Startdatum der Kampagne.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.3 Der Werbetreibende kann Vertr\u00e4ge \u00fcber Mediendienstleistungen, einschlie\u00dflich der Kampagnen, \u00fcber die Plattform einsehen und verwalten. Der Werbetreibende kann Kampagnen bis zu zweimal f\u00fcr eine maximale Dauer, die in der Beschreibung der Mediendienstleistungen (z.B. im FAQ-Bereich der Plattform) je Pause angegeben ist, pausieren. DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Dauer der Pausen von Zeit zu Zeit anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.4 DMS bestimmt nach eigenem Ermessen, welche Mediendienstleistungen \u00fcber die Plattform buchbar sind, einschlie\u00dflich der Attributionsmodelle. DMS kann jederzeit die angebotenen Mediendienstleistungen \u00e4ndern oder deren Bereitstellung einstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.5 \u00dcber die Plattform gebuchte Werbemedien d\u00fcrfen keinen Link zu einer externen Website oder anderen externen Medien enthalten. Der Werbetreibende stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Werbemittel keine solchen Links enthalten. DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, Kampagnen auszusetzen, wenn Werbemedien fehlerhaft oder falsch positioniert sind, z.B. wenn Werbematerial in einer falschen Produktkategorie positioniert ist oder falsche Links enth\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">3.6.6 Der Werbetreibende ist zur Vorauszahlung der Verg\u00fctung verpflichtet. Zahlungen werden nicht erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><br>3.6.7 Der Werbetreibende ist daf\u00fcr verantwortlich zu \u00fcberpr\u00fcfen und sicherzustellen, dass ein ausreichender Bestand der in einer Kampagne beworbenen Produkte verf\u00fcgbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><br>3.6.8 Die Plattform wird in englischer Sprache bereitgestellt, und Vertr\u00e4ge \u00fcber Medienleistungen k\u00f6nnen in englischer Sprache abgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><br>3.6.9 Wenn eine Wallet-Funktion auf der Plattform verf\u00fcgbar ist, kann der Werbetreibende die f\u00e4llige Verg\u00fctung f\u00fcr \u00fcber die Plattform gebuchte Mediendienstleistungen mittels eines Guthabens im Wallet bezahlen. Die Bedingungen f\u00fcr die Aktivierung und Nutzung eines im Wallet gespeicherten Guthabens sind auf der Plattform verf\u00fcgbar (z. B. im FAQ-Bereich), insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der erforderliche Mindestguthabenbetrag f\u00fcr die Bezahlung von Mediendienstleistungen mit dem Wallet,<\/li>\n\n\n\n<li>der H\u00f6chstbetrag, der in das Wallet eingezahlt werden kann, und<\/li>\n\n\n\n<li>die Mindestbuchungsbetr\u00e4ge, die f\u00fcr Buchungen gelten (z. B. f\u00fcr gesponserte Anzeigen und\/oder Zielgruppenanzeigen).<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen. Guthaben im Wallet k\u00f6nnen nur zur Begleichung f\u00e4lliger Betr\u00e4ge aus Vertr\u00e4gen \u00fcber Mediendienstleistungen verwendet werden, die \u00fcber die Plattform abgeschlossen wurden; sie k\u00f6nnen nicht auf Bankkonten \u00fcbertragen, in bar ausgezahlt oder anderweitig verwendet werden. Wallet-Guthaben verfallen nach drei (3) Jahren; der Drei-Jahres-Zeitraum beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Guthaben auf das Wallet eingezahlt wurde. Wallet-Guthaben werden nach dem First-in-First-out-Prinzip verbraucht.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading headline h3\">4. Durchf\u00fchrung von Vertr\u00e4gen<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-56e2cc3b\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.1 DMS wird die vereinbarten Medienleistungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums und\/oder bis zur im Vertrag angegebenen H\u00f6chstmenge erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.2 Die im Vertrag \u00fcber Mediendienstleistungen enthaltenen Angaben wie die Anzahl der Ad Impressions oder Klicks geben das H\u00f6chstlimit der vom Werbetreibenden zu verg\u00fctenden Leistungen an, falls diese erbracht werden. DMS ist nicht verpflichtet, diese Leistungen zu erbringen, es sei denn, die Parteien haben dies ausdr\u00fccklich vereinbart. Der Umfang der von DMS erbrachten Mediendienstleistungen h\u00e4ngt unter anderem von der Verf\u00fcgbarkeit von Werbefl\u00e4chen und der Effektivit\u00e4t der Werbemedien ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.3 DMS schuldet weder die Auslieferung der Werbemedien (i) auf einem bestimmten Online-Medium, an einer bestimmten Position eines Online-Mediums oder zu einem bestimmten Termin noch (ii) im unmittelbar sichtbaren Bereich eines Online-Mediums (First Screen), es sei denn, die Parteien haben dies ausdr\u00fccklich vereinbart. Bei \u00c4nderungen von Medienformaten oder deren Positionierung kann DMS vereinbarte Medienformate oder Positionierungen durch andere Medienformate oder Positionierungen gleichen Gesamtumfangs ersetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.4 Wenn ein Vertrag die Auslieferung einer bestimmten Anzahl von Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Klicks oder Produkttests innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsieht und DMS diese Anzahl nicht vollst\u00e4ndig innerhalb dieses Zeitraums ausgeliefert hat, kann DMS die Online-Werbung fortsetzen und die noch fehlende Anzahl von Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Klicks oder Produkttests nachliefern. DMS wird die Fristen f\u00fcr die Nachlieferung in Abstimmung mit dem Werbetreibenden unter Ber\u00fccksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien festlegen. Wenn DMS die fehlende Anzahl nicht innerhalb der Nachlieferungsfrist nachliefert, kann der Werbetreibende die Verg\u00fctung f\u00fcr die nicht gelieferten Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Klicks oder Produkttests anteilig mindern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.5 Wenn der Vertrag Retargeting-Ma\u00dfnahmen vorsieht, haftet DMS nur f\u00fcr den Versuch, Nutzer, die ein Online-Angebot mit einem von DMS ausgespielten Werbemittel besucht haben, erneut mit Werbemedien anzusprechen. DMS haftet nicht f\u00fcr den Erfolg von Retargeting-Ma\u00dfnahmen; Angaben im Vertrag zum diesbez\u00fcglichen Erfolg sind unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.6 Wenn der Vertrag Produkttests vorsieht, ist DMS nur f\u00fcr die Auswahl der Tester und das Versenden der Testprodukte an diese verantwortlich. DMS haftet nicht f\u00fcr den Erfolg von Produkttests, insbesondere hinsichtlich der Anzahl und\/oder des Inhalts der Erfahrungsberichte der Tester; Angaben im Vertrag zum diesbez\u00fcglichen Erfolg sind unverbindlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.7 Wenn der Vertrag Smart-Sampling-Leistungen vorsieht, gilt Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.7.1 Die von DMS f\u00fcr Smart Sampling Services, z.B. in einem Mediaplan, aufgef\u00fchrten oder angebotenen Preise gelten f\u00fcr Kampagnen, die 6 Wochen vor dem Startdatum oder fr\u00fcher gebucht wurden. Wenn Smart Sampling Services weniger als 6 Wochen vor dem Startdatum gebucht werden, f\u00e4llt zus\u00e4tzlich eine Geb\u00fchr f\u00fcr die sp\u00e4te Kampagnenbuchung an. Wenn eine Lagerlieferung ohne die erforderliche vollst\u00e4ndige Lieferdokumentation und\/oder die Best\u00e4nde nicht den Standardlieferprotokollen von DMS (z. B. Mischkartons) entspricht, f\u00e4llt zus\u00e4tzlich eine Lagerverwaltungsgeb\u00fchr an. Diese Geb\u00fchr deckt den zus\u00e4tzlichen Arbeitsaufwand zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Identifizierung und Sortierung der Best\u00e4nde vor dem Kampagnenbeginn ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.7.2 Wenn der Vertrag eine Smart Sampling Multichannel-Platzierung vorsieht, wird DMS nach eigenem Ermessen die Auswahl der Medienkan\u00e4le und die Verteilung der Proben w\u00e4hrend der Kampagnenlaufzeit kontinuierlich ausw\u00e4hlen und anpassen, um die Ergebnisse zu optimieren, es sei denn, spezifische Medienkan\u00e4le und\/oder eine spezifische Probenverteilung wurden vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.7.3 Die Regelung im Vertrag zur Laufzeit bzw. zum Beginn der Verteilung der Proben bestimmt den Kampagnenbeginn, jedoch ist es m\u00f6glich, dass ein oder mehrere Medienkan\u00e4le zum angegebenen Datum nicht verf\u00fcgbar sind (z. B. werden Newsletter nicht t\u00e4glich versandt). Die Kampagne beginnt \u00fcber solche Medienkan\u00e4le zum n\u00e4chsten Datum, an dem sie verf\u00fcgbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.7.4 DMS garantiert nicht, dass alle Proben bis zu einem bestimmten Datum oder innerhalb der Kampagnenlaufzeit beansprucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>4.8 Wenn der Vertrag die Auslieferung von Werbemedien auf Instore Screens vorsieht, gilt Folgendes:<br>Technische St\u00f6rungen, Ausf\u00e4lle oder Einschr\u00e4nkung des Systems (im Folgenden \u201eEinschr\u00e4nkungen\u201c), die dazu f\u00fchren, dass Werbemedien auf einzelnen Instore Screens nicht vertragsgem\u00e4\u00df ausgeliefert werden k\u00f6nnen, ber\u00fchren die Verg\u00fctungspflicht der Werbetreibenden nicht, sofern die Einschr\u00e4nkungen au\u00dferhalb des Verantwortungsbereichs von DMS liegen oder nur vor\u00fcbergehender Natur sind. Der Werbetreibende bleibt insbesondere auch dann zur Zahlung der vereinbarten Verg\u00fctung verpflichtet, wenn aufgrund der Einschr\u00e4nkungen die Leistungserbringung von DMS nur eingeschr\u00e4nkt, verz\u00f6gert oder kurzzeitig unterbrochen erfolgt und der Werbetreibende die Einschr\u00e4nkungen nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.9 DMS ist berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um plus\/minus drei Tage zu verschieben. Zus\u00e4tzlich kann DMS einen vereinbarten Liefertermin verschieben oder stornieren, wenn ein Online-Medium, auf dem DMS die Werbemittel platzieren soll, am vereinbarten Liefertermin nicht verf\u00fcgbar ist oder wenn eine rechtzeitige Lieferung aus technischen Gr\u00fcnden, die au\u00dferhalb des Verantwortungsbereichs von DMS liegen, nicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.10 DMS darf zur Erf\u00fcllung seiner vertraglichen Verpflichtungen die Dienste Dritter in Anspruch nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.11 DMS ist nicht verpflichtet, Informationen \u00fcber DMS als Vertragspartner des Werbetreibenden zur Erstellung oder Pflege von Daten aus oder \u00fcber DMS als Dienstleister oder Lieferant in den Systemen des Werbetreibenden, insbesondere in Enterprise-Resource-Planning-Systemen, zu liefern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.12 Wenn der Gegenstand eines Vertrages die Bereitstellung von Daten \u00fcber Kunden der Douglas-Gruppe oder Dritter zur Verwendung f\u00fcr Werbezwecke ist, ist der Werbetreibende nur in dem im Vertrag ausdr\u00fccklich erlaubten Umfang berechtigt, diese Daten zu verarbeiten. Insbesondere d\u00fcrfen Daten, die f\u00fcr eine spezifische Kampagne bereitgestellt wurden, nicht f\u00fcr eine andere Kampagne verwendet werden. Jede nicht ausdr\u00fccklich erlaubte Nutzung ist dem Werbetreibenden untersagt. DMS ist berechtigt, die Verarbeitung der Daten durch den Werbetreibenden zu \u00fcberpr\u00fcfen. Auf Verlangen von DMS hat der Werbetreibende umfassend und wahrheitsgem\u00e4\u00df \u00fcber den Umfang der Verarbeitung Auskunft zu geben und die eingesetzten Systeme in dem notwendigen Umfang (fern oder vor Ort) nach vorheriger Ank\u00fcndigung einer Pr\u00fcfung zug\u00e4nglich zu machen, wobei DMS angemessen auf Geheimhaltungsinteressen und Datenschutz R\u00fccksicht nimmt. DMS kann die Pr\u00fcfung durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Pr\u00fcfer durchf\u00fchren lassen. Der Werbetreibende hat die erforderlichen Mitwirkungsleistungen zu erbringen und die eingesetzten Systeme in dem erforderlichen Umfang zug\u00e4nglich zu machen. Ergibt eine Pr\u00fcfung eine vertragswidrige Verarbeitung der Daten, tr\u00e4gt der Werbetreibende die angemessenen Kosten der Pr\u00fcfung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">4.13 Angaben in Vertr\u00e4gen zu Kosten oder Preisen, die bei Vertragsschluss nicht feststehen, insbesondere Kosten f\u00fcr Werbefl\u00e4chen, die DMS in Bietverfahren kauft oder gekauft hat, sind stets unverbindliche Sch\u00e4tzungen. Bei der Durchf\u00fchrung des Vertrags sorgt DMS daf\u00fcr, dass die Kosten oder Preise marktgerecht sind.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">5. Advertising material<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-a24062ad\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.1 Der Werbetreibende muss DMS die zu liefernden Werbemittel (oder AdTags) vollst\u00e4ndig, fehlerfrei und vertragsgem\u00e4\u00df auf eigene Kosten bereitstellen. Bei Buchungen \u00fcber die Plattform m\u00fcssen die Werbemittel bei der Buchung eingereicht werden. F\u00fcr alle anderen Kampagnen muss der Werbetreibende die Werbemittel sp\u00e4testens 5 Arbeitstage vor dem vereinbarten Kampagnenstart bereitstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.2 Der Werbetreibende muss die Werbemittel virenfrei oder frei von anderen Schadensquellen bereitstellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.3 Wenn der Werbetreibende die Werbemittel nicht rechtzeitig bereitstellt, entbindet dies ihn nicht von seiner Zahlungspflicht. Soweit Werbemittel daher nicht mehr ausgeliefert werden k\u00f6nnen, muss DMS jedoch anrechnen, was DMS durch Freistellung von der Leistungspflicht erspart oder durch anderweitige Nutzung der freigewordenen Werbefl\u00e4chen erwirbt oder schuldhaft zu erwerben unterl\u00e4sst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.4 Der Werbetreibende gew\u00e4hrt DMS ein nicht-exklusives, weltweites, unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der bereitgestellten Inhalte der Werbemedien, unbeschr\u00e4nkt hinsichtlich der Abrufmengen, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags und inhaltlich auf den Vertragszweck beschr\u00e4nkt. Die Rechteeinr\u00e4umung umfasst die notwendigen Urheberrechte, verwandten Schutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, \u00dcbertragung, Sendung, \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung, Datenbankentnahme und -abfrage sowie Bearbeitung der Werbemedien, soweit dies zur Erf\u00fcllung des Vertrags erforderlich ist. Die vorgenannten Rechte sind frei auf Dritte \u00fcbertragbar. DMS ist auch berechtigt, R\u00fcckkanalinformationen (z.B. URL der Webseite, auf der das Werbemedium ausgeliefert wurde), die von einer Demand Side Platform (\u201eDSP\u201c) an DMS \u00fcbermittelt werden, f\u00fcr eigene Zwecke und die Zwecke Dritter zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.5 Der Werbetreibende stellt sicher und gew\u00e4hrleistet, dass die von ihm bereitgestellten Werbemedien und jede Webseite oder sonstiger Inhalt, auf die Werbemedien verlinken,<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 frei von Rechten Dritter sind oder dass er alle notwendigen Urheberrechte, verwandten Schutzrechte, Markenrechte und sonstigen Rechte besitzt, um DMS und\/oder den Anbietern der Online-Medien die Nutzung der Werbemedien frei von Rechten Dritter zu erm\u00f6glichen;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden (\u00a7\u00a7 130, 131 StGB), pornografischen (\u00a7 184 StGB), jugendgef\u00e4hrdenden (\u00a7\u00a7 4 und 5 JMStV), rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten (\u00a7\u00a7 130, 131 StGB);<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 keine Propagandamittel (\u00a7 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (\u00a7 86a StGB) enthalten;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 nicht zu einer Straftat auffordern, zum Rassenhass aufstacheln oder f\u00fcr eine terroristische Vereinigung werben (\u00a7 130a StGB);<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 nicht wettbewerbswidrig sind;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 keine ehrverletzenden \u00c4u\u00dferungen oder Darstellungen enthalten;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 eine anderen illegalen Inhalte oder Inhalte enthalten, die generell geeignet sind, den Ruf von DMS oder einem anderen Unternehmen der Douglas-Gruppe zu sch\u00e4digen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013 barrierefrei entsprechend der Richtlinie (EU) 2019\/882 \u00fcber die Barrierefreiheitsanforderungen f\u00fcr Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) sowie der entsprechenden Umsetzung in dem jeweiligen Land, in dem die Kampagne umgesetzt wird, ausgestaltet sind, so dass diese von allen Nutzern, einschlie\u00dflich Menschen mit Behinderungen, ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Erschwernis wahrgenommen werden k\u00f6nnen. F\u00fcr eine Kampagnenumsetzung in Deutschland stellt der Werbetreibende sicher, dass er die Vorgaben des Barrierefreiheitsst\u00e4rkungsgesetz (BFSG), die hierzu ergangenen Verordnung (BFSGV) sowie die Anforderungen der jeweils aktuellen Web Content Acessibility Guidelines (WCAG), mindestens Version 2.1 auf Konformit\u00e4tsstufe AA, einh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.6 Im Falle eines Versto\u00dfes gegen die vorstehenden Garantien oder Verpflichtungen stellt der Werbetreibende DMS und andere Unternehmen der Douglas-Gruppe von allen Anspr\u00fcchen Dritter, einschlie\u00dflich staatlicher Stellen, frei, die diese gegen\u00fcber DMS und\/oder anderen Unternehmen der Douglas-Gruppe aufgrund der vertragsgem\u00e4\u00dfen Nutzung der Werbemedien und der damit verlinkten Webseiten oder sonstigen Inhalte geltend machen, und tr\u00e4gt die Kosten und Auslagen (einschlie\u00dflich angemessener Anwaltsgeb\u00fchren), die DMS und\/oder den anderen Unternehmen der Douglas-Gruppe aufgrund solcher Drittanspr\u00fcche entstehen. DMS und\/oder das andere Unternehmen der Douglas-Gruppe werden solche Drittanspr\u00fcche nicht anerkennen oder sich ohne Zustimmung des Werbetreibenden mit dem Dritten g\u00fctlich einigen, wobei diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigert werden darf. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Werbetreibende f\u00fcr die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist. M\u00f6gliche Schadensersatzanspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.7 DMS ist nicht verpflichtet, die vom Werbetreibenden bereitgestellten Werbemittel vor oder nach der Auslieferung zu \u00fcberpr\u00fcfen und haftet insbesondere nicht f\u00fcr die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit ihrer Inhalte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.8 Besteht ein begr\u00fcndeter Verdacht, dass die vom Werbetreibenden bereitgestellten Werbemedien, verlinkte Webseiten oder andere Inhalte rechtswidrige Inhalte enthalten oder die Rechte Dritter verletzen, kann DMS sie ablehnen oder deren Auslieferung unterbrechen, bis eine rechtliche Kl\u00e4rung erfolgt ist oder der Verdacht auf andere Weise ausger\u00e4umt werden kann. Ein begr\u00fcndeter Verdacht besteht insbesondere, wenn ein Dritter DMS oder einem Unternehmen der Douglas-Gruppe auffordert, die weitere Schaltung der Werbung zu unterlassen, mit der Behauptung, die Werbung sei rechtswidrig oder verletze die Rechte Dritter, es sei denn, die Aufforderung ist offensichtlich und f\u00fcr DMS erkennbar unbegr\u00fcndet. DMS wird den Werbetreibenden unverz\u00fcglich \u00fcber die Ablehnung oder Unterbrechung unter Angabe der Gr\u00fcnde informieren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.9 Wenn Werbemedien nicht den geltenden technischen Spezifikationen oder dem vereinbarten Design (z. B. vereinbarte Co-Branding-Richtlinien) entsprechen oder gegen eine der oben genannten Zusicherungen versto\u00dfen, ist DMS berechtigt, sie abzulehnen oder eine bereits laufende Kampagne zu stoppen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.10 DMS kann die Werbemedien als Werbung kennzeichnen, z. B. mit Zus\u00e4tzen wie \u201eAnzeige\u201c, \u201eWerbung\u201c, \u201eGesponsert\u201c oder \u201eSponsored\u201c, und\/oder sie r\u00e4umlich von redaktionellen Inhalten trennen, insbesondere wenn die vom Werbetreibenden bereitgestellten Werbemedien nicht ausreichend klar als Werbung erkennbar sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.11 Wenn es nach Auffassung von DMS f\u00fcr die Auslieferung der Werbemedien notwendig ist, kann DMS die Werbemedien hinsichtlich Gr\u00f6\u00dfe, Format und technischer Spezifikationen bearbeiten, soweit dies unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen von DMS f\u00fcr den Werbetreibenden zumutbar ist. Wenn eine inhaltliche Bearbeitung der Werbemedien notwendig ist, wird DMS vorab die Zustimmung des Werbetreibenden einholen; der Werbetreibende ist f\u00fcr dadurch entstehende Verz\u00f6gerungen bei der Leistungserbringung verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.12 W\u00e4hrend der Kampagnenlaufzeit ist der Werbetreibende verpflichtet, die Abrufbarkeit der Webseiten und Dokumente sicherzustellen, auf die die Werbemedien der Kampagne verlinken, entsprechend dem Stand der Technik. Tritt eine St\u00f6rung in der Verlinkung ein, f\u00fcr die der Werbetreibende verantwortlich ist, kann DMS die Auslieferung der Werbemedien f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung aussetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.13 DMS ist berechtigt, die Verf\u00fcgbarkeit von Webseiten von Unternehmen der Douglas-Gruppe vor\u00fcbergehend einzuschr\u00e4nken oder einschr\u00e4nken zu lassen, wenn dies aus Kapazit\u00e4tsgr\u00fcnden, aufgrund der Sicherheit oder Integrit\u00e4t der Server oder zur Durchf\u00fchrung technischer Ma\u00dfnahmen notwendig ist und dies der ordnungsgem\u00e4\u00dfen oder verbesserten Erbringung der Dienstleistungen (Wartungsarbeiten) dient. In diesen F\u00e4llen wird DMS die berechtigten Interessen des Werbetreibenden ber\u00fccksichtigen, insbesondere durch rechtzeitige vorherige Information.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.14 St\u00f6rungen oder Unterbrechungen bei der Vertragserf\u00fcllung aufgrund technischer St\u00f6rungen, f\u00fcr die DMS nicht verantwortlich ist, Verbindungsausf\u00e4llen, Hardware- und Softwarefehlern sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen DMS nicht zugerechnet werden k\u00f6nnen (wie Viren oder Denial-of-Service-Angriffe), begr\u00fcnden keine Rechte des Werbetreibenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.15 DMS ist nicht verpflichtet, Werbemedien f\u00fcr den Werbetreibenden zu erstellen, es sei denn, der Vertrag sieht eine solche Verpflichtung vor. Wenn DMS vertraglich zur Erstellung von Werbemedien verpflichtet ist, muss der Werbetreibende eine angemessene, auf Zeit und Aufwand basierende Verg\u00fctung zahlen, es sei denn, die Parteien haben ausdr\u00fccklich eine andere Verg\u00fctungsregelung vereinbart. Auch wenn DMS die Werbemittel erstellt, tr\u00e4gt der Werbetreibende die ausschlie\u00dfliche rechtliche Verantwortung f\u00fcr deren Inhalt und Rechtm\u00e4\u00dfigkeit gem\u00e4\u00df den oben genannten Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.16 Wenn der Werbetreibende seine Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht erf\u00fcllt, wird die Verpflichtung von DMS zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkung des Werbetreibenden nicht erbracht werden k\u00f6nnen oder nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand erbracht werden k\u00f6nnen, f\u00fcr die Dauer der Nichterf\u00fcllung ausgesetzt. Der Werbetreibende tr\u00e4gt die durch die Nichterf\u00fcllung der Mitwirkungspflichten verursachten Mehrkosten zu den vertraglich vereinbarten Preisen oder, soweit der Vertrag keine ausdr\u00fccklichen Regelungen enth\u00e4lt, auf Basis angemessener Stunden- oder Tagess\u00e4tze nach Aufwand. Der Werbetreibende erstattet DMS auch die Auslagen. Die gesetzlichen Rechte von DMS auf K\u00fcndigung oder R\u00fccktritt bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">5.17 Bei Produkttests oder Smart Sampling Services gelten die obigen Bestimmungen \u00fcber Werbemedien entsprechend f\u00fcr die Testprodukte oder Muster. Der Werbetreibende liefert die Testprodukte oder Muster rechtzeitig und auf eigene Kosten gem\u00e4\u00df den Spezifikationen von DMS an ein von DMS angegebenes Lager und beachtet dabei insbesondere die jeweiligen Annahmerichtlinien des Lagers. DMS wird dem Werbetreibenden diese Annahmerichtlinien auf Anfrage zur Verf\u00fcgung stellen.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">6. Stornierungen<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-9b0d1dcf\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">6.1 Au\u00dfer bei Vertr\u00e4gen, die \u00fcber die Plattform abgeschlossen wurden, und Vertr\u00e4gen, die Smart Sampling Dienstleistungen vorsehen, kann der Werbetreibende einen Vertrag bis zu 60 Tage vor dem Lieferbeginn kostenlos stornieren. Als Lieferbeginn gilt der Tag, an dem die im Vertrag vereinbarte Leistung erstmals gem\u00e4\u00df Vereinbarung erbracht werden soll; bei Produkttests gilt der Lieferbeginn als der Tag, an dem potenzielle Tester erstmals \u00fcber eine m\u00f6gliche Teilnahme am Test angesprochen werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">6.2 Au\u00dfer bei Vertr\u00e4gen, die \u00fcber die Plattform abgeschlossen wurden, und Vertr\u00e4gen, die Smart Sampling Dienstleistungen vorsehen, kann der Werbetreibende einen Vertrag 59 Tage oder sp\u00e4ter vor dem Lieferbeginn wie folgt stornieren: Im Falle einer Stornierung zwischen dem 59. und einschlie\u00dflich 30. Tag vor dem Lieferbeginn betr\u00e4gt die Stornogeb\u00fchr 50 % des Nettobestellwerts, im Falle einer Stornierung zwischen dem 29. und einschlie\u00dflich 14. Tag vor dem Lieferbeginn betr\u00e4gt die Stornogeb\u00fchr 70 % des Nettobestellwerts, im Falle einer Stornierung zwischen dem 13. und einschlie\u00dflich 3. Tag vor dem Lieferbeginn betr\u00e4gt die Stornogeb\u00fchr 90 % des Nettobestellwerts. Danach ist eine Stornierung oder K\u00fcndigung des Vertrags nur gegen Zahlung des vollen Nettobestellwerts m\u00f6glich.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">6.3 Jede Stornierung bedarf der Textform.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">7. Verg\u00fctung, Zahlungsbedingungen, Abrechnung<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-c89c166d\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.1 Der Werbetreibende zahlt DMS die im Vertrag vereinbarte Verg\u00fctung. Die Geb\u00fchr f\u00fcr die Registrierung bei der Plattform betr\u00e4gt 100 EUR netto f\u00fcr jedes begonnene Jahr (\"Registrierungsgeb\u00fchr\"), wobei DMS zun\u00e4chst die Geb\u00fchr f\u00fcr eine unbestimmte Zeit aussetzt und sich das Recht vorbeh\u00e4lt, die Aussetzung mit einer Frist von 3 Monaten zu beenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.2 DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, Preise zu \u00e4ndern. Ab dem Vertragsabschluss sind Preis\u00e4nderungen nur wirksam, wenn DMS diese mindestens einen Monat vor der geplanten Lieferung der Werbemedien ank\u00fcndigt. Im Falle einer Preiserh\u00f6hung ist der Werbetreibende berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung \u00fcber die Preiserh\u00f6hung zu k\u00fcndigen. Dieser Abschnitt 7.2 gilt nicht f\u00fcr Kosten oder Preise, die bei Vertragsschluss nicht festgelegt sind, insbesondere Kosten f\u00fcr Werbefl\u00e4chen, die DMS in Bietverfahren erwirbt und daher bei Vertragsschluss nur sch\u00e4tzen kann. Informationen zu solchen Kosten oder Preisen sind stets unverbindliche Sch\u00e4tzungen. In solchen F\u00e4llen wird DMS die tats\u00e4chlichen Kosten oder Preise in Rechnung stellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.3 Das Reporting von DMS, insbesondere die durch DMS (\u00fcber den DMS AdServer) oder einen von DMS beauftragten Dienstleister ermittelten Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Klicks oder Klickraten oder andere vereinbarte Parameter, sind ausschlie\u00dflich ma\u00dfgeblich f\u00fcr den Leistungsnachweis und die Berechnung der Verg\u00fctung. Abweichende Ad Impressions, Page Impressions, Ad-Klicks, Klickraten oder andere vom Werbetreibenden oder Dritten ermittelte Parameter werden nicht ber\u00fccksichtigt. Dies gilt entsprechend f\u00fcr Retargeting-Ma\u00dfnahmen; diese werden auf der Grundlage der erfolgreichen erneuten Werbeanzeigen der Nutzer berechnet. Das Reporting von DMS gilt als genehmigt, wenn der Werbetreibende innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt keinen Widerspruch erhebt. DMS wird den Werbetreibenden zu Beginn der Frist auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen. DMS kann das Reporting elektronisch \u00fcbermitteln oder online zur Verf\u00fcgung stellen, z. B. \u00fcber eine Plattform.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left translation-block\">7.4 Sofern im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich anders vorgesehen, ist der Werbetreibende verpflichtet, eine Vorauszahlung zu leisten, und die Zahlung muss bei DMS sp\u00e4testens<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 f\u00fcnf (5) Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn von Kampagnen, die \u00fcber die Plattform gebucht wurden, und<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">\u2013 drei (3) Kalendertage vor dem vereinbarten Beginn anderer Kampagnen eingehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">Wenn eine f\u00e4llige Vorauszahlung nicht rechtzeitig bei DMS eingeht, kann DMS die Kampagne verschieben oder mit entsprechender Verz\u00f6gerung durchf\u00fchren. Der rechtzeitige Zahlungseingang ist keine Voraussetzung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Kampagne. DMS entscheidet nach eigenem Ermessen, ob die Kampagne durchgef\u00fchrt wird, wenn die Verg\u00fctung noch nicht bei DMS eingegangen ist; der Werbetreibende ist auch verpflichtet, die Verg\u00fctung zu zahlen, wenn DMS die Kampagne ganz oder teilweise durchf\u00fchrt, obwohl die Zahlung noch nicht bei DMS eingegangen ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.5 DMS sendet dem Werbetreibenden Rechnungen per Post oder in elektronischer Form.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.6 Sofern der Vertrag nicht ausdr\u00fccklich anders vorsieht, sind Rechnungsbetr\u00e4ge bei Erhalt der Rechnung f\u00e4llig und innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zahlbar oder, im Falle kurzfristig gebuchter Kampagnen, innerhalb der in Abschnitt 7.4 festgelegten Zeitr\u00e4ume.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">7.7 DMS beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Durchf\u00fchrung bereits gebuchter Kampagnen ganz oder in Teilen so lange auszusetzen, bis s\u00e4mtliche offenen Rechnungen aus vorherigen oder laufenden Kampagnen durch den Werbetreibenden vollst\u00e4ndig beglichen wurden. Dies gilt unabh\u00e4ngig von bereits vereinbarten Startterminen oder Kampagnenpl\u00e4nen. Dies gilt nicht f\u00fcr laufende Kampagnen, soweit deren Durchf\u00fchrung bereits anteilig verg\u00fctet wurde. DMS informiert den Werbetreibenden rechtzeitig \u00fcber eine geplante Aussetzung.<\/p>\n\n\n\n<p>7.8 Alle Preise verstehen sich jeweils zuz\u00fcglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">8. Laufzeit und K\u00fcndigung<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-32d8c747\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">8.1 Vertr\u00e4ge werden mit Abschluss wirksam und enden mit der Erbringung der vertraglichen Leistung durch DMS. Eine vorzeitige ordentliche K\u00fcndigung ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">8.2 Das Recht zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bleibt unber\u00fchrt. K\u00fcndigungen m\u00fcssen schriftlich erfolgen.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">9. Haftung<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-8eb26feb\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">9.1 DMS haftet nur f\u00fcr Sch\u00e4den, au\u00dfer im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn und soweit DMS, seine gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig gehandelt haben. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet DMS f\u00fcr jedes schuldhafte Verhalten von DMS, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut oder vertrauen darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">9.2 Au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit von DMS, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen, ist die Haftung von DMS der H\u00f6he nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, der typischerweise bei Gesch\u00e4ften dieser Art entsteht. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">9.3 Die vorgenannten Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten nicht im Falle der \u00dcbernahme ausdr\u00fccklicher Garantien durch DMS, f\u00fcr Anspr\u00fcche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln und f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit sowie im Falle sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">10. Datenschutz<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-c06e95f2\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">10.1 Der Werbetreibende stellt sicher, dass die jeweils einschl\u00e4gigen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">10.2 Der Werbetreibende ist zum Einsatz von Z\u00e4hlpixeln oder \u00e4hnlicher Technologien bei der Auslieferung der Werbemittel nicht berechtigt, es sei denn, der Vertrag erlaubt dies ausdr\u00fccklich. Gleiches gilt f\u00fcr Flash-Cookies und vergleichbare Technologien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">10.3 Wenn der Vertrag dem Werbetreibenden den Einsatz von Z\u00e4hlpixeln, Flash-Cookies oder \u00e4hnlichen oder vergleichbaren Technologien erlaubt und der Werbetreibende aufgrund des Inhalts der gelieferten Werbemittel eine Affinit\u00e4t oder Informationen, die f\u00fcr die Auslieferung individualisierter Werbung relevant sind (z. B. Geschlecht, Affinit\u00e4t zu Kosmetika), einzelnen Nutzern zuordnen kann, ist der Werbetreibende nicht berechtigt, eine solche Zuordnung vorzunehmen. Wenn DMS Informationen dar\u00fcber hat, dass der Werbetreibende gegen dieses Verbot verst\u00f6\u00dft, kann DMS geeignete Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung des Verbots ergreifen oder diese \u00fcberpr\u00fcfen lassen, und der Werbetreibende muss dies erm\u00f6glichen. Wenn DMS w\u00e4hrend einer solchen \u00dcberpr\u00fcfung auf Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Werbetreibenden st\u00f6\u00dft, kann der Werbetreibende verlangen, dass die \u00dcberpr\u00fcfung von einem unabh\u00e4ngigen Dritten durchgef\u00fchrt wird, der Werbetreibende tr\u00e4gt die Kosten des unabh\u00e4ngigen Dritten, wenn ein Versto\u00df vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">10.4 Der Werbetreibende stellt sicher, dass die \u00fcber das Werbemittel verlinkten Webseiten den datenschutzrechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen, insbesondere eine den rechtlichen Anforderungen gen\u00fcgende Datenschutzerkl\u00e4rung aufweisen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">10.5 Wenn der Gegenstand eines Vertrags die Bereitstellung oder Nutzung von Daten \u00fcber Kunden der Douglas-Gruppe oder Dritter zu Werbezwecken ist, stellt DMS sicher, dass dies datenschutzrechtlich zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">11. Geheimhaltung<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-a44ccf72\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">11.1 W\u00e4hrend der Laufzeit der Vereinbarung und f\u00fcr drei Jahre danach verpflichten sich die Parteien, alle Dokumente, Informationen und Daten, die sie von der jeweiligen anderen Partei \u00fcber deren Angelegenheiten erhalten haben, sowie die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zug\u00e4nglich gemacht wurden oder zur Kenntnis gelangt sind (\u201eVertrauliche Informationen\u201c), geheim zu halten und ausschlie\u00dflich zur Erf\u00fcllung der Vereinbarung zu verwenden. Der Inhalt des Vertrags ist ebenfalls vertraulich zu behandeln. Jede Partei ist verpflichtet, sich mit der anderen Partei zu beraten, wenn Zweifel dar\u00fcber bestehen, ob bestimmte Dokumente, Informationen oder Daten vertraulich zu behandeln sind. Zur Geheimhaltung der vertraulichen Informationen hat die empfangende Partei mindestens die gleiche Sorgfalt und Schutzma\u00dfnahmen anzuwenden, wie sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen gleicher Art anwendet, mindestens jedoch die im Handelsverkehr \u00fcbliche Sorgfalt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">11.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht f\u00fcr Informationen, (i) die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsversto\u00df einer Partei beruht, (ii) die der empfangenden Partei bei ihrer Offenlegung nachweislich bekannt waren, (iii) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Vertragsschluss ohne Geheimhaltungspflicht von einem Dritten erhalten hat, vorausgesetzt, dass der Dritte durch die Weitergabe der Informationen seinerseits keine Verpflichtung zur Geheimhaltung gegen\u00fcber der offenlegenden Partei verletzt hat, oder (iv) deren Offenlegung aufgrund einer zwingenden gesetzlichen oder beh\u00f6rdlichen Verpflichtung bzw. einer rechtskr\u00e4ftigen gerichtlichen Entscheidung erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">11.3 Wenn der Werbetreibende eine Agentur ist, ist DMS berechtigt, auch eine Buchungsbest\u00e4tigung an den entsprechenden Werbekunden der Agentur weiterzuleiten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">11.4 DMS ist berechtigt, im Rahmen seiner eigenen Werbung auf die Zusammenarbeit mit dem Werbetreibenden hinzuweisen, auch durch Darstellung der Marken oder Logos des Werbetreibenden.<\/p>\n\n<\/div>\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading has-text-align-left headline h3\">12. Verschiedenes<\/h2>\n\n\n<div class=\"gb-container gb-container-5232c29f\">\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.1 Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Werbetreibenden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit DMS ihrer Geltung ausdr\u00fccklich in Textform zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn DMS die Bestellung des Werbetreibenden vorbehaltlos annimmt oder ausf\u00fchrt und dabei die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Werbetreibenden kennt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.2 Individuelle Vereinbarungen zwischen DMS und dem Werbetreibenden (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. F\u00fcr den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform oder eine Best\u00e4tigung von DMS in Textform ma\u00dfgeblich, vorbehaltlich des Gegenbeweises.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.3 Der Werbetreibende kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen von DMS aufrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.4 DMS kann jederzeit seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz (Vertrags\u00fcbernahme) oder teilweise auf ein Unternehmen der Douglas-Gruppe \u00fcbertragen. Wenn eine Vertrags\u00fcbertragung die berechtigten Interessen des Werbetreibenden beeintr\u00e4chtigt, kann der Werbetreibende den Vertrag mit sofortiger Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \u00dcbertragung k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.5 Schwerwiegende Ereignisse, wie insbesondere h\u00f6here Gewalt, Arbeitsk\u00e4mpfe, Unruhen, kriegerische oder terroristische Auseinandersetzungen, die unvorhersehbare Folgen f\u00fcr die Leistungsdurchf\u00fchrung nach sich ziehen, befreien die Vertragsparteien f\u00fcr die Dauer der St\u00f6rung und im Umfang ihrer Wirkung von ihren Leistungspflichten, selbst wenn sie sich in Verzug befinden sollten. Eine automatische Vertragsaufl\u00f6sung ist damit nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Hindernis unverz\u00fcglich zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den ver\u00e4nderten Verh\u00e4ltnissen nach Treu und Glauben anzupassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.6 Alle Anspr\u00fcche des Werbetreibenden gegen DMS aus dem Vertrag verj\u00e4hren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Werbetreibende von den anspruchsbegr\u00fcndenden Umst\u00e4nden Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrl\u00e4ssigkeit h\u00e4tte erlangen m\u00fcssen. Dies gilt nicht im Falle einer Haftung von DMS wegen Vorsatzes. Die \u00a7\u00a7 199 Abs. 2 bis 5 BGB bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.7 Diese AGB und das vertragliche Verh\u00e4ltnis zwischen DMS und den Werbetreibenden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\">12.8 Wenn der Werbetreibende Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, ist ausschlie\u00dflicher - auch internationaler - Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten D\u00fcsseldorf. Dasselbe gilt, wenn der Werbetreibende keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. DMS ist jedoch berechtigt, in jedem Fall Klage gem\u00e4\u00df einer vorrangigen individuellen Vereinbarung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Werbetreibenden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Bestimmungen, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left\"><\/p>\n\n<\/div><\/div><\/div>\n\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Terms and Conditions GTC &#8211; General Terms and Conditions of DOUGLAS Marketing Solutions GmbH for the Provision of Media Services and Other Services (as of September 2024) 1. 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